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Bildungs- und Teilhabepaket

Bildungs- und Teilhabepaket

Seit 2011 werden für Kinder, die  
• Leistungen nach dem SGB II (ALG II, Sozialgeld)
• Sozialhilfe nach dem SGB XII
• Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
• Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

erhalten, sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft übernommen.
Zusätzlich können auch Familien mit geringem Haushaltseinkommen Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen, wenn sie keine Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen und kein Wohngeld oder
keinen Kinderzuschlag erhalten.

Das Bildungspaket enthält:
• Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schüler/innen bzw. entsprechende Fahrten für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen  
• Eine Ausstattung für den Schulbedarf für Schüler/innen  
• Schülerbeförderungskosten für Schüler/innen  
• Lernförderung für Schüler/innen  
• Zuschuss zum Mittagessen für Schüler/innen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird  

Das Teilhabepaket enthält:
• Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.


Antworten auf alle Fragen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie im Sekretariat.

Weiterführende Informationen auf der Homepage des Rhein-Kreis-Neuss: